Neues Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ startet im April 2026
Ab 15. April 2026 (10:00 Uhr) läuft das neue Bundesprogramm für private Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern an. Insgesamt stehen 500 Mio. € zur Verfügung. Gefördert werden Netzanschluss, Vorverkabelung, Ladepunkte (inklusive bidirektionaler Wallboxen) und bauliche Maßnahmen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner nutzen –einschließlich Ladepunkt, Netzanschluss, Vorverkabelung, technischer Ausstattung und notwendiger Baumaßnahmen. Die Förderung erfolgt über drei separate Aufrufe, die unterschiedliche Zielgruppen adressieren.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Wohnungseigentümer gemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
- Privateigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümer von Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 2.000€ pro Stellplatz:
- 1.300€, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt
- 1.500€, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird
- 2.000€, wenn ein bidirektionaler Ladepunkt installiert wird.
Die konkreten Förderhöhen und Förderbedingungen sind im jeweiligen Förderaufruf geregelt.
Voraussetzungen für die Förderung
- Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland
- Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
- Vorverkabelung von mindestens 20% der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
- Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor
- Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
- Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
Zeitplan und Fristen
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 15.04.2026 | Antragsportal öffnet (ab 10 Uhr) |
| 15.04.-15.10.26 | Antragsfrist für große Wohnungsunternehmen |
| 15.04.-10.11.26 | Antragsfrist für WEG, Privateigntümer, KMU |
Handlungsempfehlung:
- QuickCheck durchführen: Prüfen Sie online, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Direkt zum QuickCheck
- Unterlagen vorbereiten: Einholen von Kostenvoranschlägen und ggf. WEG-Beschluss fassen.
- Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag ab 15. 4.2026 online ein.
- Informieren: Lesen Sie die FAQ und Merkblätter im Downloadbereich.
Direkt zu den FAQ und Downloads - Kontakt: Bei Fragen steht das Projektteam per Kontaktformular zur Verfügung.
Hier geht es direkt zur offiziellen Website: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/
Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser: Darauf kommt es an
Der Aufbau einer modernen Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern erfordert eine ganzheitliche Planung. Neben der verfügbaren Netzanschlussleistung spielt vor allem ein intelligentes Lademanagement eine zentrale Rolle, um Lastspitzen zu vermeiden und den vorhandenen Strom effizient zu verteilen.
Ebenso wichtig ist die Skalierbarkeit: Die Infrastruktur sollte von Anfang an so ausgelegt sein, dass sie problemlos erweitert werden kann. Für den Betrieb sind zudem rechtssichere Mess- und Abrechnungssysteme unerlässlich, insbesondere wenn mehrere Nutzer eingebunden sind.
Auch bauliche Gegebenheiten, Nutzerstrukturen und Zugangsregelungen müssen berücksichtigt werden, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen. Ergänzend lohnt sich die Integration erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, um Kosten zu senken und die Nachhaltigkeit zu erhöhen.
Nicht zuletzt gilt es, Fördermöglichkeiten und technische Normen im Blick zu behalten sowie Wartung und Betrieb frühzeitig einzuplanen.
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Der zentrale Erfolgsfaktor ist ein ganzheitliches Konzept:
Technik, Nutzerverhalten, Abrechnung und Skalierbarkeit müssen von Beginn an zusammengedacht werden. Einzelne Wallboxen ohne Systemintegration führen in Mehrparteienhäusern fast immer zu späteren Problemen und Mehrkosten.
Eine durchdachte, vernetzte Lösung ist der Schlüssel, um Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern zukunftssicher, effizient und wirtschaftlich umzusetzen.
Die Angaben zu den Förderungen in diesem Artikel basieren ausschließlich auf Informationen der Website "Laden im Mehrparteienhaus" (BMDV)
Hinweis:
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dienen jedoch ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Für individuelle Fragestellungen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt. Eine Haftung ist ausgeschlossen.




