Neue Heizungsförderung ab 21.07.2026: Das ändert sich für Hausbesitzer
Ab dem 21. Juli 2026 gelten im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) neue Förderbedingungen für den Heizungstausch. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt und soll weiterhin dazu beitragen, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor nachhaltig zu senken.
Die gute Nachricht vorweg: Alle bisher förderfähigen Heizungssysteme – darunter Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Hybridlösungen – bleiben weiterhin förderfähig. Dennoch gibt es bei den Förderbeträgen und Bonusregelungen einige wichtige Änderungen.
Übergangsphase: Welche Anträge gelten noch nach den bisherigen Bedingungen?
Viele Eigentümer fragen sich derzeit, welche Förderbedingungen für ihr Vorhaben gelten.
Grundsätzlich konnten Förderanträge nach den bisherigen Richtlinien noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr gestellt werden – allerdings nur, wenn bereits bis spätestens 8. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieberater oder ein Fachunternehmen erstellt wurde.
Anträge mit einer bereits vorliegenden gültigen BzA konnten und können weiterhin über das KfW-Kundenportal eingereicht werden.
Für alle Projekte, bei denen bis zum 8. Juli 2026 keine gültige BzA erstellt wurde, gelten automatisch die neuen Förderbedingungen ab dem 21. Juli 2026.
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kam es am 8. Juli kurzfristig zu technischen Einschränkungen auf dem Antrags-Portal.
Die wichtigsten Änderungen der Heizungsförderung im Überblick
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Förderbestandteil |
Bis 20.07.2026 |
Ab 21.07.2026 |
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Grundförderung |
30 % |
30 % (unverändert) |
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Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit |
30.000 € |
28.000 € (sinkt ab dem 01.02.27 halbjährlich) |
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Effizienzbonus |
5 % |
entfällt |
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Klimageschwindigkeitsbonus |
20 % |
16 % (sinkt ab dem 01.02.27 halbjährlich) |
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Emissionsminderungszuschlag |
möglich |
entfällt |
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Einkommensbonus |
bisherige Staffelung |
neu gestaffelt bis 40 % |
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Maximale Förderung |
bis 70 % |
bis 70 %, in bestimmten Fällen bis 80 % |
Heizungsförderung (KfW 458 / 459 / 522)
Auch nach den neuen Förderbedingungen bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bestehen.
Für Wohngebäude können künftig bis zu 28.000 Euro an Investitionskosten für die erste Wohneinheit berücksichtigt werden. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind jeweils 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro förderfähig. Ab dem 1. Februar 2027 wird der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro reduziert. Anschließend erfolgt diese Absenkung regelmäßig halbjährlich zum 1. Februar und 1. August.
Für Nichtwohngebäude richtet sich der Förderhöchstbetrag nach der Nettoraumfläche. Bis 150 m² beträgt er 28.000 Euro. Für größere Gebäude erhöht sich der förderfähige Betrag stufenweise:
- 197 Euro je m² für Flächen über 150 bis 400 m²,
- 118 Euro je m² für Flächen über 400 bis 1.000 m²,
- 79 Euro je m² für Flächen über 1.000 m².
Auch hier beginnt die schrittweise Reduzierung der Förderhöchstbeträge am 1. Februar 2027. Danach werden die förderfähigen Beträge jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres abgesenkt – abhängig von der Gebäudegröße um 750 Euro beziehungsweise 1 bis 3 Euro pro Quadratmeter Nettoraumfläche.
Unser Tipp: Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte nicht zu lange warten. Da die förderfähigen Höchstbeträge künftig regelmäßig sinken, kann eine frühzeitige Antragstellung finanzielle Vorteile bringen.
Bonusförderungen: Diese Zuschläge sind weiterhin möglich
Neben der Grundförderung von 30 Prozent können Eigentümer von Wohngebäuden – je nach persönlicher Situation – zusätzliche Förderboni erhalten.
Einkommensbonus
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und beträgt:
- 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro angehoben. Dadurch profitieren Familien auch bei höheren Einkommen von den attraktiven Zuschlägen:
- 40 % Einkommensbonus bis 40.000 Euro
- 30 % Einkommensbonus bis 50.000 Euro
- 10 % Einkommensbonus bis 60.000 Euro
Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt Bestandteil der Heizungsförderung. Er beträgt ab dem 21. Juli 2026 16 Prozent und wird erstmals zum 1. Februar 2027 reduziert. Anschließend sinkt der Bonus jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um vier Prozentpunkte.
Bis zu 80 Prozent Förderung möglich
Die Kombination aus Grundförderung und Bonusförderungen ist weiterhin möglich. Grundsätzlich können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können sogar von einer Förderquote von bis zu 80 Prozent profitieren.
Neuer Wertschöpfungsbonus ab 2027 geplant
Ab dem ersten Quartal 2027 soll zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Ziel ist es, die Produktion von Wärmepumpen innerhalb Europas zu stärken.
Konkret bedeutet das:
- Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU und der assoziierten Märkte hergestellt werden, reduziert sich die Grundförderung auf 15 Prozent.
- Wärmepumpen mit Ursprung innerhalb der EU (inklusive assoziierter Märkte) erhalten einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent und erreichen damit weiterhin die bisherige Grundförderung von insgesamt 30 Prozent.
Die genaue Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus wird von der Bundesregierung noch veröffentlicht.
Unser Tipp: Wer den Einbau einer Wärmepumpe plant, sollte die Herkunft des Geräts künftig stärker berücksichtigen. Ab 2027 kann sie einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Förderung haben.
Weitere Infos zur Heizungsförderung und Antragsstellung erhalten Sie bei der KfW.
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Hinweis:
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dienen jedoch ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.
Quellen: Kfw, BMWE, eza!




