2024. ES GEHT VORAN. So wird klimafreundlicher Heizungstausch gefördert.
Heizungssanierung GEG und Förderungen 2024
Die Energiewende ist bestens ins neue Jahr gerutscht, denn seit dem 01.01.2024 ist das GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft getreten, regelt damit verbindlich den Einbau neuer Heizungssyteme. Außerdem hat es lukrative Förderungen gem. BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) im Gepäck.
Außerdem wichtig: Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.
Heizungssanierung JETZT macht Sinn:
- Durch staatliche Förderungen u. Zuschüssen Invest senken und bares Geld sparen
- BITTE BEACHTEN: Die Gesamtsumme im Förderfond der BEG ist begrenzt und könnte bei einer starken Nachfrage möglicherweise im Verlauf des Jahres erschöpft sein.
- Klimafreundlicher heizen und eigenen Beitrag zur Energiewende leisten
- Unabhängiger von Preisanstiegen bei Öl und Erdgas werden
>> Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick geben, Hilfestellungen und Quellen zu diesen Themen nennen, damit Sie Ihr Heizungssanierungsvorhaben ohne die Unsicherheiten der letzten Monate zügig starten können. <<
Info: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient als Erstinformation. Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Als Informationsquellen nutzen wir hauptsächlich die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz www.energiewechsel.de / Aktualisiert: 29.02.2024
Quick Facts
- GEG seit 01.01.2024 in Kraft
- GEG regelt verbindlich den Einbau neuer Heizungen
- Erhöhte Förderung gem. BEG für den Heizungstausch
- Beim Heizungstausch 30 bis 70 % über KfW möglich
- Weitere Effiziensmaßnahmen bis 20 % beim BAFA möglich
- Förderungen und Zuschüsse sind kombinierbar
- Neuer Ergänzungskredit
- Beauftragung ab sofort durch Übergangsregelung
- Rasches Handeln wegen begrenztem Gesamtfördertopf empfehlenswert
Neues GEG: Das gilt seit 01.01.2024 für Neubauten und Bestandsgebäude
Ein erster Überblick
NEUBAU (noch nicht errichtet)
Bauantrag ab 01.01.2024
im Neubaugebiet
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2024
Außerhalb eines Neubaugebietes
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 2026/2028
BESTANDSGEBÄUDE
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren
Kein Heizungstausch notwendig.
Info: Dennoch kann ein Umstieg auf erneuerbare Energiesysteme zum jetzigen Zeitpunkt Sinn machen. Es hilft nicht nur dem Klimaschutz, sondern ist auch meist wegen den starken staatlichen Förderungen, Boni, Zuschüsse wirtschaftlich attraktiv.
Heizung ist kaputt - keine Reparatur möglich
Es gelten pragmatische Übergangslösungen.
Bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und die Förderung nutzen.
Empfehlung: Gehen Sie das Thema zeitnah an, denn niemand weiß wie lange die Förderungen ausreichen. (FIFO-Prinzip)
Wie steige ich um auf klimafreundliche Wärme?
Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:
-
Anschluss an ein Wärmenetz
-
Wärmepumpe
-
Biomasseheizung
-
Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)
-
Heizung auf Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt
-
Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen
betrieben
-
Hybridheizungen auf Basis von hauptsächlich Erneuerbaren
Energien und anteilig fossilen Brennstoffen
-
Jede Kombination von Technologien, die mindestens
65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt (mit rechnerischem
Nachweis)
Ab 2024: Erhöhte Förderung für den Heizungstausch (Zusammenfassung)
Die Neustrukturierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tritt in Kraft. Ab dem Jahr 2024 werden erhöhte Fördersätze eingeführt, die bis zu 70 Prozent für den Austausch von Heizungen betragen. Zusätzliche Effizienzmaßnahmen werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent unterstützt.
Wie sind die Förderungen für den Heizungstausch aufgebaut?
Förderhöchstsatz
Die verschiedenen Boni können kumuliert werden, wobei die Gesamtförderung auf 70 Prozent der Gesamtkosten begrenzt ist.
Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus angepasst.
Grundförderung
Für die Installation einer umweltfreundlichen Heizungsanlage steht eine umfassende Förderung zur Verfügung. Die Basisförderung für den Wechsel von einer fossilen Heizung zu einer klimafreundlichen Variante auf Basis erneuerbarer Energien beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten.
Klimabeschleunigungsbonus
Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es einen Klimabeschleunigungsbonus von 20 Prozent für den Austausch einer veralteten fossilen Heizung bis Ende 2028.
Einkommensbonus
Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen weiteren Einkommensbonus von 30 Prozent, sofern die Immobilie selbst genutzt wird.
Effizienzbonus
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich.
Emissionsminderzuschlag
Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
Welche Zuschüsse gibt es für mehr Energieeffizienz?
Personen, die ihre Immobilie hinsichtlich Energieeffizienz verbessern möchten, haben die Möglichkeit, zusätzliche Zuschüsse zu beantragen. Dies gilt beispielsweise für die Dämmung von Außenwänden und Dach oder die Optimierung von Lüftungsanlagen.
Auch in Zukunft können bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erstattet werden. Die Grundförderung bleibt unverändert bei 15 Prozent, ergänzt um einen fünfprozentigen Bonus, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt wird.
Was gilt für die Kombination von Förderungen und Zuschüssen?
Es ist zu beachten, dass die Boni und Zuschüsse für den Heizungstausch sowie für Energieeffizienzmaßnahmen kumuliert werden können. Insgesamt können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus maximal 90.000 Euro gefördert werden, wobei sich diese Summe auf höchstens 30.000 Euro für den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro für sonstige Effizienzmaßnahmen aufteilt, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
Der neue Ergänzungskredit
Neu ist ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit - zinsverbilligt für private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen von Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro - für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Der Ergänzungskredit ist auch für Nichtwohngebäude erhältlich.
Das Angebot zinsvergünstigter Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeniveau bleibt erhalten. Alternativ kann auch weiterhin die steuerliche Förderung nach Einkommenssteuerrecht in Anspruch genommen werden.
Energieberatung wird wieder gefördert
Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden (energetische Bewertung des Istzustands, individueller Sanierungsfahrplan iSFP) wird gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.
Der Fördersatz liegt bei max. 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten liegen bei max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 1.700 € für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten; bei Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich 500 € für Erläuterung des Energieberatungsberichts in Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen.
Wo beantragen?
Die Beantragung der Fördermittel für den Austausch der Heizung erfolgt über die KfW. Hingegen können einzelne Effizienzmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder die Dämmung beim BAFA beantragt werden.
Ab wann beantragen?
Heizungstausch:
Ab 27. Februar 2024: für Einfamilienhäuser
In zeitlicher Abstufung gilt die Förderung sowohl für Mehrfamilienhäuser als auch für Vermieter, Kommunen und Unternehmen.
Einzelne Effizienzmaßnahmen:
Ab 1. Januar 2024: für alle Antragstellenden
Übergangsregelung beim Heizungstausch
Ab sofort besteht die Möglichkeit, den Heizungstausch in Auftrag zu geben und den Förderantrag im Anschluss nachzureichen. Auf diese Weise können Sie bereits jetzt von den aktualisierten Fördersätzen profitieren. Diese Übergangsregelung gilt für Projekte, die bis zum 31. August 2024 gestartet werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2024 eingereicht werden.
Für Sie das Wichtigste auf zwei Seiten zusammengefasst:
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Sie möchten Ihre Heizung nachhaltig sanieren?
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Vorhaben rasch anzugehen, denn die Gesamtsumme im Förderfond der BEG ist begrenzt und könnte bei einer starken Nachfrage möglicherweise im Verlauf des Jahres erschöpft sein. Je länger man wartet, desto teurer kann es werden.
Die Betriebskosten der bestehenden Öl- oder Gasheizung steigen aufgrund der erhöhten CO2-Preise. Es besteht die Möglichkeit, dass für die neue Heizung nicht mehr alle derzeit verfügbaren Vorteile beansprucht werden können.
Sehr gerne stehen wir Ihnen als Fachpartner für nachhaltige Heizungssysteme mit unserer gesamten Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin, entweder telefonisch über unsere Zentrale unter 08302 922 92-0 oder über den Kontaktbereich auf unserer Website.
Info: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient als Erstinformation. Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Als Informationsquellen nutzen wir hauptsächlich die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz www.energiewechsel.de / Aktualisiert: 29.02.2024
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